Beförderungsbedingungen

Fahrausweise

  • Der Fahrausweis ist  bei Fahrtantritt an Bord des Schiffes zu lösen.
  • Jeder Fahrgast ist für  den Erwerb eines gültigen Fahrausweises selbst zuständig .
  • Wer  sich ohne gültigen Fahrausweis  auf dem Schiff aufhält oder während der Fahrt seinen Fahrausweis verliert, hat sich unverzüglich und unaufgefordert beim Schiffspersonal zum Nachlösen zu melden.
  • Gruppen erhalten bei geschlossener Bezahlung einen Gesamtfahrschein. Der Reiseleiter hat bei Fahrtantritt vor der Gruppe das Schiff zu betreten und den Fahrschein zu lösen oder vorzuzeigen.
  • Fahrausweise und Gesamtfahrscheine sind auf Verlangen vorzuzeigen und bis zum Ende der Fahrt aufzubewahren.
  • Alle Fahrausweise sind nur am Lösungstag gültig.
  • Jede Rundfahrt kann einmal unterbrochen werden, der Fahrgast hat dabei selbst auf Anschlusszeiten zu achten.

Preise

  • Der Fahrpreis ist in bar an Bord zu entrichten.
  • Kinder unter 4 Jahren fahren frei, wenn sie in Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen. Dies gilt nicht für Kindergruppen.
  • Kinder von 4 bis einschl. 14 Jahren zahlen den Kinderfahrpreis. 
  • Schulklassen in Begleitung eines Erziehers erhalten eine Ermäßigung.
  • Gruppen ab 20 Personen zahlen bei geschlossener Bezahlung den Gruppentarif.
  • Schwerbehinderte mit Ausweis erhalten eine Ermäßigung von 1,00 €. Bei Ausweis mit erforderlicher Begleitung gilt auch für diese Begleitperson der ermäßigte Tarif. Die Ermäßigung gilt nicht auf Teilstrecken.
  • Behindertengruppen haben je 10 Personen eine Begleitperson frei.

Rückerstattung

  • Fahrscheine und Wechselgeld müssen direkt nach dem Erwerb kontrolliert und etwaige Reklamationen sofort dem Kassierer gemeldet werden. Spätere Reklamationen sind nicht mehr möglich.
  • Für nicht abgefahrene Strecken oder nicht angetretene Fahrten kann keine Rückvergütung gewährt werden.
  • Bei Einsatz eines anderen Schiffes wird keine Rückvergütung gewährt.
  • Eine Vergütung erfolgt nur, wenn die Fahrt durch Fahrtausfall nicht angetreten werden kann.
  • Die Vorlage des Fahrausweises hat dafür noch am selben Tag zu erfolgen.
  • Eine Gewährleistung für Anschlüsse an andere Schiffe, Busse oder Bahn wird nicht übernommen. 

Spezielle Beförderungsbedingungen

  • Das Schiffspersonal nimmt das Hausrecht wahr. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
  • Mit Erwerb des Fahrausweises steht dem Fahrgast das Recht auf Beförderung, nicht aber auf einen Sitzplatz zu.
  • Jeder Fahrgast hat darauf zu achten, dass er am Ziel seiner Fahrt (auch bei Fahrtunterbrechungen ) das Schiff rechtzeitig verlässt. Wegen der kurzen Haltezeiten hat er sich schon vor Erreichen der Zielstation zum Einstieg zu begeben. Bei nicht rechtzeitigem Verlassen des Schiffes erfolgt eine kostenpflichtige Beförderung bis zur nächsten Station.
  • Das Schiffspersonal ist befugt, Plätze anzuweisen.
  • Schulklassen und Kindergruppen werden nur in Begleitung Erwachsener befördert. Die Beaufsichtigung durch die Begleitpersonen ist zu gewährleisten.
  • Hunde werden kostenpflichtig befördert. Sie sind kurz anzuleinen und so zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht beeinträchtigt und andere Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden. Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
    Ein Anspruch auf Mitnahme von Hunden (ausgenommen Blindenhunde) besteht nicht.
  • Fahrräder werden nur auf der Bosau-Fahrt transportiert. Fahrradkörbe, Packtaschen und Ähnliches sind vor der Fahrt vom Fahrrad zu entfernen, ebenso wie die Akkus von Elektrofahrrädern. Eine Haftung für evt. entstandene Schäden am Fahrrad während des Transports wird nicht übernommen. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht. Reservierungen können nicht angenommen werden.
  • Kinderwagen und Rollstühle werden befördert, soweit Platz vorhanden ist. Gänge und Einstiege dürfen nicht blockiert werden.
  • Eine Unterbrechung für Gruppen mit Rollstuhlfahrern ist nicht möglich.
  • Elektrorollstühle können nicht befördert werden.
  • Gepäckstücke sind so zu verstauen, dass die Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Sitzplätze dürfen nicht mit Gepäckstücken belegt werden, andernfalls ist hierfür ein Fahrpreis zu entrichten. Das Schiffspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.
  • Auf der Bosau- Fahrt ist die Beförderung von Rollstühlen aus Platzgründen nicht möglich.
  • Angetrunkene Personen können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
  • Auf den Schiffen mit Restauration besteht kein Verzehrzwang, jedoch ist es nicht gestattet, mitgebrachte Speisen oder Getränke zu verzehren.
  • Es ist untersagt, eigenmächtig Fenster, Türen oder Absperrungen zu öffnen oder zu schließen, sowie auf Bänken oder Tischen zu knien oder zu stehen.
  • Das Überbordwerfen von Gegenständen sowie das Möwenfüttern sind untersagt .
  • Fahrgäste, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Fahrt stören, andere Fahrgäste stören oder belästigen, sich den Anordnungen des Personals widersetzen oder gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen, können von der Fahrt ausgeschossen werden, ohne Anspruch auf Fahrpreiserstattung.
  • Angerichtete Schäden und Verunreinigungen werden in Rechnung gestellt. 

Fundsachen

  • An Bord gefundene Gegenstände sind unverzüglich dem Schiffspersonal zu übergeben. Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht. Zurückgebliebene Sachen werden bei der Verwaltung der Schifffahrt aufbewahrt. Sie werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Eigentümers herausgegeben bzw. nachgesandt.

Haftung

  • Für Abweichungen von Fahrplan oder Fahrtstrecke und daraus möglicherweise resultierenden Fahrtzeitänderungen besteht keine Haftung.
  • Für persönliche Gegenstände (z.B. Kleidung, Geld, Wertgegenstände, Gepäckstücke) wird keine Haftung übernommen.
  • Schäden sind sofort nach Entdeckung, spätestens aber bis zum Verlassen des Schiffes dem Schiffspersonal anzuzeigen, ansonsten erlischt der Haftungsanspruch.
  • Für Personen- und Sachschäden gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
  • Gerichtsstand ist Plön. Das deutsche Recht findet Anwendung.